14. Vedligeholdelse af de kongelige forpagtergårde En skrivelse fra Amtmand W. R. Platen til Huusfoged P. Danielsen om at vaage med Strenghed over, at de kongel. Forpagtergaarde blive tilbørlig vedligeholdte Ao. 1726. – Wann Ihre Königl. Maytt. sub dato Gottorf d. 11ten. May Ao. 1724 allergnädigst resolviret und befohlen haben, dass Den beykommenden Bedienten in den Herzog-thümern die Ordre beygeleget werden solle, Künftig hin alle herschaftliche Gebäu-de, so die Pächter nach ihren Contracten selbst zu unterhalten schuldig sind, jährl.: in genauen Augenschein zu nehmen, und das was davon zu repariren nöthig, or-dentl.: zu verzeichnen, auch falss sie nicht selbsten dafür einstehen wollen, ernstl.: darüber zu halten, dass solche Reparationes von den Pächtern gleich beschafet und solcher gestalt die Gebäude beständig in guten Stande unterhalten, folgl.: für den gäntzlichen Zerfall oder Haupt Reparationes, welche der Königl. Casse so viele Kosten veruhrsachen, so lange imer mügl. Conserviret werden, Und dann von solcher Königl. Allergnädigsten Resolution, Willen und Befehl die Königl. Hoch-preissl. Rente Cammer mir unterm 23ten. May d.a. nicht nur zu längl. Notice ge-geben, sondern auch ersuchet, dass ich bey den hiesigen Ambtsbedienten zu längl. Ordre stellen soll, dass die Besichtigung der Gebäude und Verzeichnung der daran nöthigen, durch die Pächtern selbst zu beschafenden reparationen von den beykom-menden Bedienten jährl. vorgenomen, auch so dann über die promte Bewerck-stelligung der verzeichneten reparationen ernstl. gehalten, mithin Ihre Königl. Maytt. allergnädigsten Resolution in allen allerunterthänigst nachgelebet werde. Als wird solche Königl. Allergnädigste Resolution, Wille und Befehl dem Herren Hauss Vogt Peter Danielsen hiedurch bekandt gemacht, und Er im Nahmen Ihre Königl. Maytt. befehliget, solcher Königl. Allergnädigsten Resolution, Willen und Befehl Strickte und auf das genauste zu geleben, und etwas von den Pächtern repa-riret worden , soll denenselben, unter der vorher gethanen Ansetzung auf seinen Ambts Eydt ein Attestatum zu ihrer der Pächter, Justification ertheilt werden. Wo-nach derselbe sich allerunterthänigst zu richten und Ihre Königl. Maytt. allerhöchs-tes Interesse nach seiner gethanen Eydes Pflicht zu Observiren hiedurch angewie-sen wird. – Geben auf dem Königl. Schlosse zu Sonderburg d. 29ten. May Ao. 1726 W. R. v. Platen. –
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