13. Zoffmann, samme sag. N. 13. Den i foreg. Skrivelse forlangde og af den kongel. Huusfoged Johann Gottfried Zoffmann s.A. udstedte Revers. - - Nachdem vom Ihre Königl. Maytt. Meinem Allergnädigsten König und Herrn in Kraft dero d. 24.Martii an die Königl. Rente Cammer ertheilten Allergnädigsten Resolution mir zu Endes benandten hieselbst bestalten Königl. Haussvoigten Aller-gnädigst bewilliget, dass gegen dem hiesigen Schlosse überstehendes altes und hie-bevor von denen Hof Predigern bewontes jetze gantz bawfälliges Hauss, wann Ich solches Gebäude in baulichen und wohnhaften Stande zu unterhalten, mich ver-pfichten würde, selb. Davon frey zu bewohnen. Und wie dasselbe nun zu Folge der von Hochermelter Königl. Rente Cammer sub dato den 19ten. dieses, so wol an Ihre Hoch Fürstl. Durchl. Dem Herrn Gouverneurn, alss dem Herrn Ambtsverwal-ter ergangenen Schreiben darauf heute Dato angewiesen, und zu bewohnen über-liefert worden. Als Reversiro und verpflichte mich hiedurch und Kraft dieses besagtes Hauss, nicht alleine in Baulich, und behörig wohnbahren Stande auf meine eigene unkosten zu reparieren und zu setzen besondern auch darinnen ferner der massen es zu unterhalten, dass dasselbe wan es von neue und den meinigen wider gefordert und abgetreten werden sollen, solches auch meine Allerunterthänigsten pfligt und Aller gebühr nach Guth und bewohnbar geliefert werden können und solle, und solches bey verpfändung meiner Güther so viel dazu von nöthen, zu fester haltung, dessen habe ich diesen Revers eigenhändig unterschrieben und mit meinem beygetrückten Pitschaft bestärcket. Geschehen Sonderburg d. 24ten. April Anno 1710 I. G. Zoffmann. –
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