63. En Opsats angaaende samme Sag En Opsats angaaende samme Sag uden Navn og Datum. Wenn man die streitige Befriedigungs Angelegenheit der 11 Priester=Käthner und Indsten zu Hackenberg nach der näheren Einkoppelungs-Verordnung, als dem Gesetze, Wornach selbige zu reguliren ist beurtheilet, so ist es nicht dem mindesten Zweifel unterworfen, daβ so wie I. der dortige Prediger als Feld-Intereβent seine Länderejen der verordnungs-mäβigen Vermeβung und Vertheilung mit unterziehen laβen muβ, also derselbe auch 2. nach den Buchstaben des 14ten. § der gedachten Verordnung, zu der von der gantzen Dorfschaft, samtlichen Käthenern und Insten, ohne Rücksicht auf deren besondere qualite als Dorfs und Priester-Kathener gg. zu leistenden Abfindung des seinige Verhältniβmäβig zu contriburen schuldig seyn. Dahin haben wir demnach bey der Kønigl. deutschen Kammer aufzutragen uns bewogen gefunden, welche uns hierauf unterm 23ten. v. M. zu erkennen gegeben: Sie hätte dieser Sache halber mit der Kønigl. Dänischen Cantzley Rücksprache gehalten, weil nun dieselbe sich dahin erklärt, dasz wieder die Feld-Auftheilung eigentl. nichts zu erringen sey; wann nur dem Prediger und seinen Nachfolgern im Amte in ihren Einkünften dadurch kein Abbruch geschähe; so møchten wir solches näher untersuchen, und mit dem Prediger darüber correspondiren, damit diese Sache auf die billigste Weise abgethan werden møge.
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